Unser Qualitätsanspruch
Jede Apotheke in Deutschland und deren Mitarbeiter sind grundsätzlich strengen Qualitäts-Regularien vom Gesetzgeber unterworfen. Diese sind im Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz sowie in der Apothekenbetriebsordnung festgelegt und betreffen alle Arzneimittel, Verbandstoffe und Medizinprodukte. Sie erstrecken sich auf den Bezug und die Lagerung von Arzneimitteln, die Vorratshaltung allgemein als auch von Notfallarzneimitteln, z.B. bei Vergiftungen, die Prüfung sowohl von Ausgangsstoffen als auch von Fertigarzneimitteln, die Herstellung und Abgabe inklusive Beratung. Darüber hinaus sind seit 2013 alle Apotheken verpflichtet, ein Qualitätsmanagement-System zu implementieren.